Welche Vorschriften und Anforderungen gelten für Türen und Fenster im Hochbau?
Welche Normen und Anforderungen gibt es für Türen und Fenster im Hochbau?
Bautüren und -fenster sollten entsprechend den regionalen Klimabedingungen und der Energieeffizienz ausgewählt werden und den Anforderungen der geltenden Baunormen in China entsprechen.
6.11.1 Baunormen wie etwa diejenigen für Türen und Fenster aus Aluminiumlegierungen (GB/T 8478) und für Türen und Fenster aus Kunststoff sowie funktionale Strukturmaße für Sektionen (JG/T 176) dienen als Orientierung für die Auswahl von Türen und Fenstern auf der Grundlage architektonischer Anforderungen, darunter Materialien, Maße und ästhetische Qualität.
6.11.2 Die Größe von Türen und Fenstern sollte der Modularität entsprechen, während Material, Funktion und Qualität den betrieblichen Anforderungen entsprechen müssen. Die Komponenten sollten zum Hauptkörper passen und entsprechende technische Anforderungen erfüllen.
6.11.3 Türen und Fenster müssen den Anforderungen an Winddruckbeständigkeit, Wasserdichtigkeit, Luftdichtheit, Sicherheit, Beleuchtung, Energieeinsparung, Belüftung, Brandschutz und Schalldämmung genügen.
6.11.4 Türen und Fenster sollten an den Verbindungsstellen zwischen verschiedenen Materialien mit geeigneten Dichtungsmaterialien sicher an den Wänden befestigt werden.
6.11.5 Außentüren und Fenster von Räumen mit Hygieneanforderungen oder häufig genutzten Räumen sollten mit Fliegengittern ausgestattet sein.
6.11.6 Die Fenstereinstellungen sollten den folgenden Anforderungen entsprechen:
- Komfortable Bedienung, Sicherheit und einfache Wartung der Fensterscheiben;
- Keine Behinderung des Fußgängerverkehrs im geöffneten Zustand, mit einer Mindesthöhe von 2,0 m über dem Boden;
- Eine Mindesthöhe von 0,8 m über dem Boden für Außenfenster öffentlicher Gebäude. Ist die Höhe niedriger, sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Eine Mindesthöhe von 0,9 m über dem Boden für Außenfenster von Wohngebäuden. Wenn diese niedriger sind, sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Feuerfeste Wandöffnungen sollten den Bestimmungen des Nationalen Standards entsprechen"Brandschutzvorschriften für Gebäude"Norm GB 50016.
6.11.7 Schutzmaßnahmen für konvexe Fenster sollten ergriffen werden, wenn die Fensterbank kleiner oder gleich 0,45 m ist, mit einer Mindesthöhe von 0,9 m ab der Fensterbank; wenn sie höher ist, beträgt die Mindesthöhe 0,6 m.
6.11.8 Oberlichter müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
- Bruchsichere, transparente Materialien;
- Maßnahmen gegen Kondensation bzw. Ableitung von Kondensat unter Berücksichtigung der Schneebelastung in Regionen mit starkem Schneefall;
- Einrichtungen zur einfachen Reinigung und Wartung.
6.11.8 Unter Oberlichtern werden normalerweise Aktivitäten von Menschen durchgeführt. Daher müssen Materialien verwendet werden, die nicht leicht zerbrechen und Menschen verletzen können. Wenn Glas als lichtdurchlässiges Material für Oberlichter verwendet wird, sollte bei Oberlichtern mit einer Höhe von über 3 m normalerweise Verbundglas mit einer Filmdicke von mindestens 0,76 mm verwendet werden.
Das Öffnen des Oberlichts sollte bequem sein. Ein großer offener Ventilator sollte verwendet werden, um das Öffnen mechanischer oder elektrischer Geräte zu erleichtern. Um sicherzustellen, dass das Öffnen bequem und dauerhaft ist, sollten Fensterflügel und -rahmen die Steifigkeitsanforderungen erfüllen und bewegliches Zubehör oder mechanische Geräte sollten eine ausreichende Tragfähigkeit und eine gute Leistung beim wiederholten Öffnen und Schließen aufweisen.
Die Abdichtung von Oberlichtern ist im Allgemeinen eine Schwachstelle und sollte ausreichend beachtet werden. Zunächst einmal sollte das Oberlicht selbst eine gute Abdichtung und Haltbarkeit aufweisen, um sicherzustellen, dass bei der Nutzung kein Wasser austritt. Zweitens sollte die Verbindungsstruktur zwischen dem Umfang des Oberlichts und dem Dach gut entwässert und wasserdicht sein, um zu verhindern, dass sich Wasser über die wasserdichte Struktur des Oberlichts ausbreitet und die wasserdichte Struktur versagt und undicht wird.
6.11.9 Türen müssen gemäß den folgenden Bestimmungen vorgesehen werden:
1 Türen sollten leicht zu öffnen, stabil und langlebig sein;
2. Manuell zu öffnende Türen sollten mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet sein, Schiebetüren sollten über Maßnahmen zum Schutz gegen das Herausrutschen verfügen.
3 Beidseitig gelagerten Federtüren ist eine teilweise Ausstattung mit transparentem Sicherheitsglas in sichtbarer Höhe vorzunehmen;
4 Schiebetüren, Drehtüren, elektrische Türen, Rolltüren, Hängetüren und Falttüren dürfen nicht als Evakuierungstüren verwendet werden.
5. Die Türen zum Evakuierungsgang und Treppenhaus müssen ausreichend geöffnet sein, damit die Breite des Evakuierungsgangs und des Treppenabsatzes nicht beeinträchtigt wird.
6. Ganzglastüren sollten mit Sicherheitsglas ausgewählt werden oder Schutzmaßnahmen ergreifen und mit Hinweisschildern zum Schutz vor Kollisionen ausgestattet sein.
7. Die Türöffnung darf die Verformungsfugen nicht kreuzen.
8 Wenn ein Türöffner vorhanden ist, sollte der Abstand zwischen den beiden Türen mindestens 0,8 m betragen, wenn die Tür gleichzeitig geöffnet wird.
Kontakt-E-Mail: dora@fiplus.com